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LAG Berlin, 28.11.1995 - 12 Sa 107/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BAT-O § 19 Abs. 2; Einigungs-Vertrag Art. 13
Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschäftigungszeit; Betriebszugehörigkeit; Dauer; Übergangsvorschrift; Überleitungsvertrag; BAT
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 27.07.1995 - 92 Ca 10610/95
- LAG Berlin, 28.11.1995 - 12 Sa 107/95
- BAG, 19.06.1997 - 6 AZR 140/96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 507/92
Betriebsübergang; französische Streitkräfte in Berlin
Auszug aus LAG Berlin, 28.11.1995 - 12 Sa 107/95
Gerade weil die Berechnung der Beschäftigungszeit für eine Reihe von tariflichen wie sonstigen mit dem Arbeitsverhältnis verbundenen Rechten bedeutsam ist, hat die Klägerin ein Interesse an der alsbaldigen Klärung der Frage, wie die Beschäftigungszeit gemäß § 19 BAT-O zu berechnen ist (vgl. in diesem Sinne auch die jüngsten Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 4.3.1993 - 2 AZR 374/92 - sowie - 2 AZR 507/92 - ebenso schon BAG, AP Nr. 1 zu § 19 BAT ). - BAG, 04.11.1965 - 2 AZR 65/65
Feststellungsklage - Bestimmte Vordienstzeiten - Beschäftigungszeit - Dienstzeit
Auszug aus LAG Berlin, 28.11.1995 - 12 Sa 107/95
Gerade weil die Berechnung der Beschäftigungszeit für eine Reihe von tariflichen wie sonstigen mit dem Arbeitsverhältnis verbundenen Rechten bedeutsam ist, hat die Klägerin ein Interesse an der alsbaldigen Klärung der Frage, wie die Beschäftigungszeit gemäß § 19 BAT-O zu berechnen ist (vgl. in diesem Sinne auch die jüngsten Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 4.3.1993 - 2 AZR 374/92 - sowie - 2 AZR 507/92 - ebenso schon BAG, AP Nr. 1 zu § 19 BAT ). - BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 374/92
Voraussetzungen für das Fortbestehen eines Arbeitsverhältnises
Auszug aus LAG Berlin, 28.11.1995 - 12 Sa 107/95
Gerade weil die Berechnung der Beschäftigungszeit für eine Reihe von tariflichen wie sonstigen mit dem Arbeitsverhältnis verbundenen Rechten bedeutsam ist, hat die Klägerin ein Interesse an der alsbaldigen Klärung der Frage, wie die Beschäftigungszeit gemäß § 19 BAT-O zu berechnen ist (vgl. in diesem Sinne auch die jüngsten Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 4.3.1993 - 2 AZR 374/92 - sowie - 2 AZR 507/92 - ebenso schon BAG, AP Nr. 1 zu § 19 BAT ).